Diese Form der Behandlung können wir in den folgenden Praxen sicherstellen:
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird der Körper auf potenzielle Einschränkungen untersucht, die während eines Tauchgangs zu Problemen führen könnten.
Wann und für wen ist diese Untersuchung empfohlen?
Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) empfiehlt allen Tauchern und Sporttauchern ab 18 Jahren eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung alle 3 Jahre. Ab dem 40. Lebensjahr wird eine jährliche Untersuchung empfohlen.
Inhalte der Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
- Ausführliche Anamnese (Ärztliches Gespräch)
- Ganzkörperstatus inklusive Otoskopie
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionsdiagnostik
- Belastungs-EKG (ab dem 40. Lebensjahr obligatorisch)
- Beratung
- Ärztliches Zeugnis über die Tauchtauglichkeit („Tauchtauglichkeitsbescheinigung“)
Kosten und Abrechnung:
Die Untersuchung kostet 125,- € (zuzüglich 60,- € für das Belastungs-EKG) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt individuell und Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Gesundheitsleistung („IGeL“). In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Krankenversicherung.